Im Jahr 2012 betrug der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund unter den Studienanfängerinnen und -anfängern im Polizeivollzugsdienst 11,5%. Das belegt: Im 21. Jahrhundert hat sich die Polizei NRW glaubwürdig interkulturell geöffnet. Darüber hinaus gab es in allen Jahrzehnten interessante Beispiele für Integrationsbemühungen. Sie veranschaulichen im Kleinen wie im Großen die wichtige Brückenfunktion, die die Polizei zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft einnimmt: 1977 beispielsweise betreute die Polizei NRW landesweit 12.019 ausländische Kinder im Rahmen der Verkehrserziehung. Auch Erwachsene gehörten zur Zielgruppe. So erhielten „Gastarbeiter“ bereits 1964 – auch wenn die Art der Umsetzung uns nachdenklich stimmen sollte – Unterweisung für die Teilnahme am Straßenverkehr. In den 1970er Jahren bot die Münsteraner Polizei in Kooperation mit dem Stadtdekanat der Katholiken monatelang Aussiedlerfamilien einmal pro Woche Informationsveranstaltungen bei Kaffee und Kuchen an – anlässlich der Auftaktveranstaltung trug der Polizeichor Münster Lieder vor. Die WAZ berichtete 1980 über den Duisburger Beamten Aloys Schulte-Holthaus, der, wie viele seiner Kollegen, türkische Familien beim Ausfüllen diverser Formulare, z.B. für Versicherungen und Ämter, unterstützte: „Ohne die Polizisten hätten viele Türken den Papierkrieg schon verloren“.
Der Innenminister Dr. Burkhard Hirsch erkannte die Scharnierfunktion der Polizei und führte 1980 zur Verbesserung des Kontakts zwischen Polizei und türkischer Bevölkerung ein dreistufiges Seminarangebot für Polizeibedienstete ein. Neben einem landeskundlichen Kurs, an dem in den ersten zwei Jahren 300 Polizisten teilnahmen, absolvierten im Anschluss 100 Beamte den vierwöchigen „Türkischen Sprachunterricht“ (gefolgt von einem Intensivkurs mit Fernstudium). Dass sich die Polizei darüber hinaus um ein reifes Antidiskriminierungsbewusstsein bemühte, bewies 1986 auch sein Nachfolger im Amt Dr. Herbert Schnoor. Nach Gesprächen mit Vertretern des Zentralrats der deutschen Sinti und Roma formulierte dieser in einem Erlass, dass Angaben über die Volkszugehörigkeit von Strafverdächtigen Diskriminierungen darstellen, die Vorurteile verstärken oder wecken. Er bat darum, „… die Bezeichnung von tatverdächtigen Sinti und Roma als Zigeuner, den Hinweis bei solchen Tatverdächtigen auf ihre Zugehörigkeit zu den Sinti und Roma sowie deren Kennzeichnung als Landfahrer zu unterlassen“. Dies gelte auch bei Mitteilungen gegenüber Dritten einschließlich der Presse.
1980 Erster „Türkischer Sprachunterricht“ für Polizeibeamte in NRW
1993 Die ersten Migranten werden bei der Polizei NRW eingestellt
2001 Neukonzeption des Fortbildungsangebots „Interkulturelle Kompetenz“, IAF NRW (heute LAFP NRW)
2004 Einführung von „Islambeauftragten“, heute „Kontaktbeamte Muslimischer Institutionen“ (78 KMI in 05/2014)
2006 Einjährige Qualifizierung „Interkulturelle Kompetenz“ für Hochschullehrende der FHöV NRW durch die FH Köln
2007 Erster „Tag der Kulturen“ für Beamte mit Migrationshintergrund und ihre Vorgesetzten, LAFP NRW
2008 Einführung des Moduls „Interkulturelle Kompetenz“ im Rahmen des Bachelorstudiums an der FHöV NRW
2008 Einrichtung des Teildezernats „Interkulturelle Kompetenz“ beim LAFP NRW