„Mit der Einführung der Atemalkoholmessung am 1.Mai 1998 fand eine 24 Jahre dauernde Entwicklungsarbeit an Messgeräten, an denen der Genuss alkoholischer Getränke gerichtsfest belegt werden kann, ein gutes Ende“, lautete die Überschrift zu einer Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei im Jahr 2000. Am 2. Februar 1992 hatte die Polizeiführungsakademie das erste geeichte Gerät vorgestellt, dessen Nutzen durch wissenschaftliche Untersuchungen und Tests sowie technische Prüfungen belegt worden war. Mit einem der ersten Tests zum „Atemalkoholanalyser“, der das Alcotest-Röhrchen ablösen sollte – hier wird durch den Farbverlauf auf eine entsprechende Alkoholmenge im Blut geschlossen – wurde im Jahr 1974 per IM-Erlass die Kreispolizeibehörde Düsseldorf beauftragt. Fünf Beamte fanden sich am Morgen um 8.00 Uhr ein. Ihr Blut wurde unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Wunschmenge auf einen Alkoholgehalt von 0,8‰, 1,0‰ bzw. 1,3‰ (durch Trinken) „angereichert“. Die Versuchsleiter machten für die schnell sichtbaren Verhaltensveränderungen den frühmorgendlichen Alkoholkonsum verantwortlich: „Wer trinkt um diese Zeit auch schon 6 Flaschen Bier und 15 Steinhäger?“ Gegenüber dem gegen 11.00 Uhr eintreffenden Polizeipräsidenten erklärten die Probanden erwartungsgemäß ihre Verkehrsuntüchtigkeit. Nach Abgleich der Messwerte des Analysers mit den ermittelten Blutwerten ergab sich eine Abweichung von 0,2‰. Die Verantwortlichen schlossen daraus: Das Gerät weist noch nicht die Zuverlässigkeit auf, die einen Einsatz rechtfertigt. Erst ein langjähriger, von naturwissenschaftlichen Testreihen, juristischen Anpassungen und technischen Prüfungen gekennzeichneter Prozess stellte sicher, dass die Atemalkoholmessung heute im Bereich der Verkehrsdelikte anerkannte Beweiskraft hat.
1974 Im „Programm Innere Sicherheit“ der Bundesrepublik Deutschland wird von der Innenministerkonferenz gefordert, Forschungsaufträge zur Entwicklung eines Kontrollgeräts zur Alkoholbestimmung „an Ort und Stelle“ zu vergeben
1984 Vergabe von Forschungsaufträgen der Polizei-Führungsakademie und Erweiterung des Auftrags, in den das Bundesgesundheitsamt, das BM für Justiz und die Physikalisch- Technische Bundesanstalt eingebunden sind
1991 Das Bundesverkehrsministerium vergibt in Zusammenarbeit mit den Innenministerien/Innensenatoren der Länder ein Gutachten. Gleichzeitig wird eine projektbegleitende Kommission ins Leben gerufen
1992 Änderung des Eichgesetzes.
1998 Gesetzesentwurf zur Änderung der StVG (u.a. Herabsetzung des Gefahrenwertes auf 0,5‰)
1995 Der Normenausschuss setzt die DIN VDE 0405 für Atemalkoholmessgeräte in Kraft
1998 Änderung des StVG. Festlegung der Atemalkohol- und der Blutalkoholgrenzwerte
2001 Der BGH bestätigt, dass bei Einhaltung der Eichpflicht der verwendeten Atemalkoholmessgeräte der gewonnene Messwert verwertbar ist