qualifiziert

Der erste Studientag an der FHöV NRW. Studierende fotografieren ihre Kurslisten

Zu den 882 Stunden Unterricht in den Rechtsfächern und den 505 Stunden im Bereich Körperschulung, Judo-Selbstverteidigung, Waffenkunde und Einsatzmittellehre kamen im Grundlehrgang an der Landespolizeischule „Carl Severing“ in Münster Anfang der 60er Jahre 252 Stunden allgemeinbildender Unterricht hinzu. 1966 wurde der Lehrplan anlässlich der Neuordnung der Ausbildung gestrafft – der allgemeinbildende Unterricht jedoch wurde intensiviert. Nicht ohne Grund: 1960 hatten fast 80% der Anwärter einen Volksschulabschluss. Noch 1975 lag der Anteil der Abiturienten bei nur 7%. Dem stand, vor allem mit Blick auf spätere Führungsfunktionen, ein hoher Anspruch gegenüber: „Autorität, fachliches Können und – auch das muss gesagt werden – die gesellschaftliche Stellung der Führungskräfte der Polizei lassen sich nicht durch Uniform und Rangabzeichen schaffen. Anerkennung im Dienst und in der Öffentlichkeit wird nur der Beamte finden, der die Welt ohne Scheuklappen betrachtet, der einen weiten geistigen Horizont hat, der auch auf dem Gebiet der Kultur und der Bildung auf derselben Stufe steht, wie die Angehörigen vergleichbar gehobener Berufe“. Dank dieses Selbstverständnisses gelang im Jahr 1972 (via Runderlass) problemlos die formale Anerkennung der Bildungsabschlüsse in der Polizei (FOS-Reife und FHS-Reife) – ein unverzichtbarer Schritt für die spätere Überführung der Ausbildung für den gehobenen Dienst in ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Im August 1976 nahmen schließlich die ersten 159 Anwärter und 95 Anwärterinnen (nur Kriminalpolizei) ihr Studium an den Abteilungen Bielefeld, Dortmund, Köln und Wuppertal auf. 1983 wurde das Studium erstmals umfassend reformiert. Durch die letzte große Reform im Jahr 2008 konnte die FHöV NRW endgültig ihre Position in der europäischen Hochschullandschaft durch Einführung des Bachelorstudiengangs Polizei stabilisieren.

 

Chronik

1950  Erster „Auswahl- und Ausbildungslehrgang für das Führer- und Stammpersonal der Landespolizeischulen“

1962  Abkommen über die Aufgaben des Polizeiinstituts Hiltrup

1967  Einführung des Faches Englisch in den allgemeinbildenden Unterricht

1968  Das erste Sprachlabor geht bei der BPA Bochum in Betrieb

1970  Das neue Laufbahnrecht verkürzt den Aufstieg für Abiturienten und macht den Polizeiberuf attraktiver

1973  Länderübergreifendes Abkommen über die einheitl. Ausbildung der Anwärter für den höheren PVD an der PFA

1975  Gründung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Beginn des Fachhochschulstudiums am 1. August 1976

2001  Letztmalig werden in Reaktion auf ein Kienbaum-Gutachten (1991) Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst eingestellt; 2012 ist die Überführung in den gehobenen Dienst endgültig abgeschlossen

2007  Einrichtung des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW als Nachfolgebehörde des IAF (2003)

2008  Gründung der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster

 

 

 

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Foto: Eva Nowack
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