Nach dem Krieg stellten die Briten ab 1946 die ersten „Damen“ für die Weibliche Kriminalpolizei (WKP) nach preußischem Vorbild ein. Einstellungsvoraussetzung war, wegen der Zuständigkeit für Kinder und Frauen, eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen oder Fürsorgebereich. Auch die nordrhein-westfälische Polizei hielt zunächst an diesem WKP-Modell fest. Obwohl seit 1966 Frauen jenseits der WKP für den gehobenen Polizeidienst ausgebildet werden konnten, wurde bis in die 1970er hinein intensiv über das Berufsbild der Frauen in der Polizei diskutiert. Auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Altewischer (CDU) an die Landesregierung aus dem Jahr 1969 reagierte diese mit dem Hinweis: „Die Eignung der Frauen für den kriminalpolizeilichen Dienst folgt daraus, dass die meisten der zu verrichtenden Tätigkeiten keine typisch männlichen Eigenschaften voraussetzen.“ Ausnahmen seien „dort geboten, wo diese mit Rücksicht auf den naturgegebenen Unterschied der Geschlechter erforderlich sind“. Eine 1971 in Auftrag gegebene Studie über die Verwendung von Frauen in der Kriminalpolizei sollte mehr Klarheit bringen. Sie war nur zum Teil emanzipatorisch intendiert: Die demografische Entwicklung führte zu einem Rückgang der männlichen Bewerber. Der Bedarf an Beamtinnen für die Belange von Frauen und Kindern konnte nicht mehr allein durch die WKP gedeckt werden. Und die WKP war für den Bereich der Minderjährigenkriminalität, welche in den 1960er Jahren stark angestiegen war, nicht originär zuständig. In der Folge wurden in den Fachkommissariaten Polizisten im Rahmen von 14tägigen Jugendsachbearbeiterlehrgängen – nicht ohne Kritik – fortgebildet. Innenminister Dr. Hirsch hierzu anlässlich einer Fragestunde im Landtag 1976: „Ich halte es für einen Aberglauben, daß Frauen und Männer immer nur auf geschlechtsspezifische Aufgaben gedrillt werden können, die Männer können das ebenso wie Frauen.“ In den späten 1970er Jahren waren Frauen zunehmend in gemischten Kommissariaten tätig, meist mit spezifischer Ausrichtung, z.B. für Vermissten-, Sitten-, Drogendelikte. Später wurden sie in allen Feldern der Kriminalpolizei eingesetzt. Bis in die frühen 1980er Jahre herrschte wegen der Risiken für das „schwache Geschlecht“ Zurückhaltung gegenüber Einsätzen, bei denen man mit gewalttätigen Konfrontationen rechnete – so auch in der Schutzpolizei. Dennoch kam die erste gemischte Hundertschaft der BPA I Selm (43 Frauen, 59 Männer) im Juni 1983 anlässlich der so genannten Krefelder Krawalle zum Einsatz. Mit den offen formulierten Vorbehalten gingen die eingesetzten Beamtinnen gelassen um: „Nach diesem Einsatz können wir die Vorurteile der Kollegen nur belächeln. Wer in Krefeld dabei war, hat sich davon überzeugen können, dass zur Wahrnehmung von Aufgaben wie der unsrigen der Einsatz von Frauen nur von Vorteil sein kann.“
1927 Einführung der Weiblichen Kriminalpolizei (WKP)
1946 Gründung der WKP neuer Art nach dem Krieg
1966 Zulassung von Frauen für den gehobenen Polizeidienst
1975 Die erste Polizeiärztin wird in NRW eingestellt
1975 Jeder 10. „Kriminalbeamte“ in NRW ist eine Frau
1978 Abschaffung der WKP
1982 Zulassung von Frauen für die Schutzpolizei
1982 Frauenanteil bei Einstellungen 4,3%
1983 Schutzpolizeibeamtinnen erhalten Schirmmützen
2013 Frauenanteil bei Einstellungen 38,9%
2013 Frauenanteil bei Führungspositionen (A 12 bis A 16) 5,7%